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   LSG Niedersachsen-Bremen, 06.07.2011 - L 12 SB 73/09   

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https://dejure.org/2011,124035
LSG Niedersachsen-Bremen, 06.07.2011 - L 12 SB 73/09 (https://dejure.org/2011,124035)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06.07.2011 - L 12 SB 73/09 (https://dejure.org/2011,124035)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06. Juli 2011 - L 12 SB 73/09 (https://dejure.org/2011,124035)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 20.07.2005 - B 9a BL 1/05 R

    Bayerisches Blindengeld - Blindheit - Sehstörung - Störung des Sehvermögens -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.07.2011 - L 12 SB 73/09
    Schließlich ergeben sich aus den vorliegenden Unterlagen auch keine Hinweise darauf, dass der Kläger zum maßgeblichen Zeitpunkt aufgrund seiner (auch) geistigen Behinderung in jeglicher Wahrnehmung soweit beeinträchtigt war, dass von einer spezifischen Störung des Sehvermögens nicht gesprochen werden könnte (vgl. insoweit die Unterscheidung in BSG v. 20.7.2005 - B 9a BL 1/05 R = SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 2).
  • BSG, 22.05.2002 - B 8 KN 11/00 R

    Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Leistungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.07.2011 - L 12 SB 73/09
    Denn (zumindest) jeder in Rechtspositionen des Bürgers eingreifende Verwaltungsakt bedarf der gesetzlichen Ermächtigung (vgl. nur u.a. Bundessozialgericht (BSG) v. 22.5.2002 - B 8 KN 11/00 R = SozR 3-2600 § 93 Nr. 12 m.w.N.), selbst wenn dem Bürger die Rechtsposition - wie hier - zuvor ihrerseits erst durch Verwaltungsakt eingeräumt wurde.
  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.07.2011 - L 12 SB 73/09
    Rechtswidrigkeit im Sinne der §§ 45ff. SGB X ist dann anzunehmen, wenn aus damaliger Sicht der bewilligende Bescheid so nicht hätte ergehen dürfen (vgl. Bundessozialgericht (BSG) v. 2.11.1999 - B 2 U 47/98 R - = SozR 3-1300 § 48 Nr. 67).
  • BSG, 04.02.1998 - B 9 V 24/96 R

    Rücknahme eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung - Zweijahresfrist -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.07.2011 - L 12 SB 73/09
    Die Vorschrift geht u.a. ersichtlich von einer Identität des Verwaltungsträgers aus, der zunächst einen rechtswidrig begünstigenden Verwaltungsakt erlassen hat und der später auf dieser Grundlage eine "Leistung" neu feststellt oder einen sonstigen rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsakt erlässt (vgl. zu dieser Konstellation u.a. BSG v. 4.2.1998 - B 9 V 24/96 R = SozR 3-1300 § 45 Nr. 39).
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